Videoproduktion, Filmproduktion, Bayerischer Wald, Regensburg, Nürnberg

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Beck-mediaservice - www.bayerwald-fernsehen.de


1. Allgemeines:


Alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Bedingungen. Durch die Entgegennahme unserer Leistungen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Änderungen unserer Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung mit uns.


2. Preise und Zahlungsbedingungen


Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


3. Zahlungsverzug


Im Verzugsfall haben wir das Recht, Verzugszinsen in der Höhe des gesetzlichen Zinsrahmens nach §288 BGB zu berechnen.


4. Eigentum, Urheberrecht


Durch das monatliche Entgelt werden dem Besteller die Nutzungsrechte und Kopierlizenzen während der Vertragslaufzeit für alle Medien übertragen. Bei Kündigung können die Nutzungsrechte und Kopierlizenzen für alle Medien abgelöst werden. Die Ablösegebührbeträgt je Minute Filmdauer 500 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Erfolgt bei Kündigung keine Ablösung der Nutzungsrechte,verliert der Kunde die Nutzungsrechte für alle Medien. Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und andere Rechte geistigen Eigentums verletzt werden. Der Besteller stellt uns diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung vorbehaltlos frei.


5. Höhere Gewalt


Der Einfluss von höherer Gewalt wie z.B. Erdbeben, Kriege, Eingriff von höherer Hand, Sabotage oder ähnliches, welche zum Ausfall der Servern führen, haben keine Minderung auf das vereinbarte Entgeld zur Folge. Bei Serverausfällen die durch Drittanbieter verschuldet werden, haftet Beck-mediaservice nicht.


7. Produktion, Fertigstellung und Freigabe


Die Produktion umfasst einen Drehtag. Sollten vereinbarte Teile fehlen, hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung.


8. Mängelbeseitigung


Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Filme anzuzeigen. Qualitätsanforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbschwankungen, Helligkeitsgebung oder Sprach- und Musikbeurteilung begründen keinen Nachbesserungsanspruch.


9. Änderungen


Änderungen, Aktualisierungen oder sonstige Korrekturen während der Laufzeit sind möglich und werden nach Aufwand berechnet. Bei einer Vertragsverlängerung hat der Auftraggeber alle 2 Jahre Anspruch auf ein kostenloses Update des Filmes. Nicht in Anspruch genommene Updates verfallen nach 6 Monaten.


10. Vertragsdauer


Es gilt die vereinbarte Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Laufzeitbeginn ist der erste des Folgemonats nach Freigabe durch den Kunden. Während der Laufzeit, spätestens jedoch 3 Monate vor Laufzeitende, kann der Vertrag von beiden Partnern ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr.


11. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand


Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist Regensburg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung zu Vollkaufleuten ist das Amtsgericht Regensburg. Alle Streitigkeiten sind ausschließlich nach deutschem Recht zu entscheiden.




  

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